
Der von Ihrer Ausbildungskanzlei unterzeichnete Ausbildungsvertrag ist ein wichtiges Dokument. Bewahren Sie ihn sorgfältig auf. Legen Sie Ausbildungsplan, Ausbildungs- und Prüfungsordnung gleich dazu, so befinden sich alle wichtigen Ausbildungsinformationen griffbereit.
Die Lohnsteuerkarte, die Sie (zumindest letztmalig für das laufende Jahr 2010) bei der Stadtverwaltung Ihres Wohnortes erhalten, reichen Sie zusammen mit der jedem Bundesbürger vom Bundeszentralamt für Steuern schriftlich übersandten Steuer-Identifikationsnummer in der Personalabteilung Ihrer Ausbildungskanzlei ein. Die auf der Lohnsteuerkarte eingetragene Steuerklasse richtet sich nach Ihrem Familienstand (für Ledige gilt Steuerklasse I, für Alleinerziehende Steuerklasse II, für Verheiratete z.B. die Steuerklassen IV/IV oder III/V).
Übermitteln Sie Ihrem Ausbildungsbetrieb Ihre Bankverbindungsdaten, d.h. Kontonummer, Bankleitzahl und Name des Geldinstituts, damit Ihre Ausbildungsvergütung pünktlich überwiesen werden kann.
Eine Mitgliedsbescheinigung Ihrer Krankenkasse und der Sozialversicherungsausweis des zuständigen Rentenver- sicherungsträgers müssen beim Arbeitgeber vorlegt werden. Soweit noch nicht vorhanden, sind diese Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen.
Zunächst müssen Sie sich in der Berufschule anmelden. Dafür sind Sie selbst verantwortlich. Die Anmeldung in der Berufsschule erfolgt nicht automatisch durch Abschluss des Ausbildungsvertrags. Die richtige Berufsschule wird Ihnen das Ausbildungsbüro mitteilen oder Sie finden Informationen auf den Webseiten der zuständigen Rechtsanwalts-/Notarkammer
Im Rahmen Ihrer Ausbildung müssen Sie auch ein Berichtsheft führen, in dem Sie die Aufgaben Ihrer Ausbildung sorgfältig dokumentieren. In den Ausbildungsordnungen für ReNos ist das Berichtsheft vorgeschrieben, es ist eine arbeitsrechtliche Vertragspflicht.
Achtung!
Ein fehlendes oder nur mangelhaft geführtes Berichtsheft kann dazu führen, dass Sie nicht zur Prüfung zugelassen werden.
Ihr Berichtsheft muss bestimmten Anforderungen genügen, dazu gehört, dass Sie es systematisch, ordentlich und wahrheitsgemäß führen und wöchentlich die Eintragungen vornehmen. Sie dürfen das Berichtsheft während der Arbeitszeit führen und müssen die Eintragungen mit Ihrer Unterschrift bestätigen.
Sie bekommen das Heft zu Beginn der Ausbildung von der jeweiligen Kammer. Sie können sich aber auch überlegen, ob Sie Vorlagen für Word oder Excel nutzen, sodass Sie am Computer dokumentieren können. Wenn Sie sich hierfür entscheiden sollten, denken Sie daran, die Seiten wöchentlich auszudrucken und dem Ausbilder vorzulegen.
Aufgabe der Ausbilder
Ihre Ausbilder sollen das Berichtsheft wöchentlich prüfen und ebenfalls den Inhalt mit ihrer Unterschrift bestätigen und Sie bei Säumnis zur Führung anhalten, Sie auf Mängel aufmerksam machen und Sie ggf. zu Verbesserungen anhalten.
Hinweis:
Viele weitere nützliche Tipps zu folgenden Themen:
finden Sie im Azubi-Guide sowie bei RENOheute!