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Ausbildungsrahmenplan

Konkret werden alle Ausbildungseinheiten im bundeseinheitlichen Ausbildungsrahmenlehrplan geregelt, der Ihnen bei Abschluss des Ausbildungsvertrags vom Arbeitgeber ausgehändigt wird. Aus diesem können Sie ersehen, wann konkret welche Fächer unterrichtet und welcher praktische Teil der Ausbildung geübt werden muss.

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Berufsschule

In der Regel werden Sie von hauptamtlichen Lehrern unterrichtet, vereinzelt werden in manchen Bundes- ländern noch zusätzlich Rechtsanwälte, Notare oder Bürovorsteher für den Unterricht eingesetzt.

Sie werden in allgemeinen Schulfächern unterrichtet sowie berufsbezogenen Fächer:
Recht und Wirtschaft, Verfahrensrecht und Rechungswesen, Kosten- und Vergütungsrecht

Im ersten Ausbildungsjahr: lernen Sie,
  • was die Aufgaben des Rechtsanwalts und Notars sind,
  • welche Gesetze Sie in der Regel für Ihre Arbeit benötigen,
  • wie die Grundregeln des Sozial- und Arbeitsrechts aussehen,
  • welches die Aufgaben der Rechtspflege sind und
  • Sie steigen in die Grundzüge der Buchhaltung ein.
Darüber hinaus wiederholen Sie Ihre Grundkenntnisse aus den allgemein bildenden Schulen in Staatskunde. Sie sehen also, Sie werden zunächst umfassend allgemeinausgebildet.

Im zweiten Ausbildungsjahr: werden die Aufgaben nun Konkreter,

  • Sie steigen in der Berufsschule in die verschiedenen Gesetzestexte ein.
  • Sie lernen zu erkennen, welche Rechtsgebiete durch welche Gesetze geregelt werden,
  • Anhand praktischer Übungsfälle wenden Sie diese Gesetze an.

Im dritten Ausbildungsjahr: werden die Lehrinhalte schon sehr spezielle,

  • Sie erlernen zuerst die theoretischen Voraussetzungen von bestimmten Arbeitsgängen, die Sie in der Berufsschule in Klausuren üben, im Büroalltag dann aber schon immer selbständiger anwenden müssen.
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Praktische Ausbildung

Im der Kanzlei werden Sie von Ihren Arbeitgebern und bereits ausgebildeten, erfahrenen Kollegen ausgebildet.

Im ersten Ausbildungsjahr: Unter Anleitung wird Ihnen die praktische Arbeit im Büro vermittelt werden, wie Sie mit den Arbeitsmitteln umzugehen haben. Sie schreiben mit spezieller Anwalts-/Notarsoftware, sie lernen kleine Diktate und Briefe zu schreiben, Sie werden in die Systematik der Akten eingeführt. Sie lernen professionell zu telefonieren, den persönlichen Umgang mit den „Kunden“ sprich Mandanten, aber auch den Umgang mit den Chefs/innen und Kollegen.

Im zweiten Ausbildungsjahr: werden Ihnen jetzt auch schon kleinere Sachverhalte in den Akten übertragen. Sie sollten ein Mahnverfahren betreuen können - auch in diesem Bereich ist die Vermittlung der Kenntnisse des elektronischen Datenaustauschs erforderlich. Sie sollen die Gesetze nicht mehr als schulische Übung auffassen, sondern im Büroalltag anwenden. Sie beginnen, sich mit einfacheren Zwangsvollstreckungsangelegenheiten zu beschäftigen, Sie kennen die wesentlichen Fristen und sehen auch schon Zusammenhänge der einzelnen Arbeitsschritte.

Im dritten Ausbildungsjahr: verfestigen sich Ihre Kenntnisse und wenn Sie den kombinierten Beruf der Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellten erlernen, kommt spätestens jetzt die Ausbildung im Notariat hinzu.

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Hinweis:

Eine Menge weiterer Tipps finden Sie im Azubi-Guide!

 

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