
Die Ausbildungsvergütung ist regional sehr unterschiedlich. Pauschal lässt sich sagen, dass in den großen Städten mit hoher Anwaltsdichte mehr bezahlt wird als in den Flächenstaaten und in den neuen Bundesländern. Ebenso liegt die Ausbildungsvergütung bei den Auszubildenden zur Notarfachangestellten im „Nur-Notariat“ höher als bei den Anwaltsnotaren. Fast alle Rechtsanwalts- bzw. Notarkammern geben Empfehlungen ab, am besten Sie rufen dort an und fragen nach der empfohlenen Vergütung für Ihre Region.
Eine Orientierungshilfe für die Ausbildungsvergütung für Rechtsanwaltsfachangestellte soll diese Übersicht geben:
1. Ausbildungsjahr 230 € - 600 €
2. Ausbildungsjahr 266 € - 650 €
3. Ausbildungsjahr 310 € - 750 €
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RAK Thüringen
1. Ausbildungsjahr 300,00 €
2. Ausbildungsjahr 338,00 €
3. Ausbildungsjahr 376,00 €
RAK Hamburg
1. Ausbildungsjahr 550,00 €
2. Ausbildungsjahr 650,00 €
3. Ausbildungsjahr 750,00 €
Hier ist zwischen Jugendlichen und Volljährigen zu unterscheiden. Der gesetzliche Urlaubsanspruch für Volljährige beträgt 24 Werktage pro Kalenderjahr. Bei Jugendlichen unter 16 Jahre: 30 Werktage, unter 17 Jahre: 27 Werktage und unter 18 Jahre: 25 Werktage.
Der Urlaub ist in den Berufsschulferien zu genehmigen.
Sie haben sich für einen Beruf entschieden, der nicht zuletzt durch die vielen Gesetzesänderungen geprägt ist. Das macht ihn einerseits natürlich spannend und interessant, auf der anderen Seite müssen Sie immer am Ball bleiben und Ihr Wissen aktuell halten. Denn nur, wenn Ihr Fachwissen auf der Höhe der Zeit ist, sind Sie eine wertvolle Unterstützung für Ihren Arbeitgeber. Fortbildungen sind auch erforderlich, um sich gegebenenfalls auf ein bestimmtes Aufgabenfeld zu spezialisieren.
Sie können sich in einzelnen Fachbereichen spezialisieren und haben die Möglichkeit, eine Prüfung zum staatlich geprüften Rechtsfachwirt und Notarfachwirt abzulegen.Sollten Sie, doch ein anderes Tätigungsfeld suchen, dann steht - wegen der qualifizierten und umfassenden Ausbildung - dem nicht im Wege.
Für die Ausbildung zum Fachwirt können Sie finanzielle Unterstützung durch öffentliche Mittel beantragen. Wenn Sie einen überdurchschnittlichen guten Ausbildungsabschluss (mindestens 1,9 Notendurchschnitt) erreicht haben und unter 25 Jahren sind, dann kommen Fördermittel aus der Begabtenförderung berufliche Bildung für Sie in Frage.
Alle anderen können es über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), früher Meister-BaföG, versuchen.