
Hier erfahren Sie mehr zum Beruf Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten/in
In dem Beruf der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten/in ist die Kommunikation mit Mandanten, Gegnern, Kollegen, Rechtsanwalt/in oder Notar/in in das wichtiges.
Jeden Tag haben Sie mit vielen Leuten zu tun, sei es direkt in der Kanzlei oder am Telefon. Sie sollten Spaß am Umgang mit Menschen haben und auch damit klar kommen, wenn es mal stressig. Die Mitarbeiter/innen der Kanzlei sind oft die ersten, mit denen es der Mandant zu tun hat. Der erste Eindruck ist entscheidend. Es ist deshalb wichtig, dass Sie sprachlich fit, gewandt und höflich sind.
Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/n sind die rechte Hand der Anwälte/innen und Notare/innen. Sie halten ihnen oft den Rücken frei. Sie solltest daher Organisationstalent, Verantwortungsbewusstsein und die Fähigkeit zum logischen Denken mitbringen, damit sich der Rechtsanwalt/in oder Notar/in auf Sie verlassen kann!
Ein bestimmter Schulabschluss ist nicht zwingend vorausgesetzt. In den Kanzleien wird auf eine gute Ausbildung mit entsprechenden Noten auch besonderen Wert legt. Sichere Umgang mit dem Computer und Fremdsprachenkenntnisse sind weiterer Pluspunkt.
Weitere Orientierungshilfe zum Berufsbild vom Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten/in gibt es unter Berufsbild sowie auch bei der Bundesagentur für Arbeit und RENOheute.
• Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (PDF)
• Rechtsanwaltsfachangestellte/r (PDF)
• Notarfachangestellte/rst (PDF)
Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege und der Interessenvertreter seines Mandanten. Er hat die Belange des Mandanten zu wahren, soll ihn vor Fehlentscheidungen schützen und er ist parteiisch. Er ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und hat gegenüber Gerichten und Behörden ein Aussageverweigerungsrecht. Gleichwohl muss er sich den anderen Anwälten gegenüber kollegial und fair verhalten.
Der Rechtsanwalt
• erstellt Gutachten,
• vertritt den Mandanten vor Behörden und Gerichten und auch vor Dritten,
• fördert die außergerichtliche Konfliktlösung vor der gerichtlichen Auseinandersetzung und
• besucht den Mandanten im strafrechtlichen Mandat im Gefängnis, wenn dieser in Untersuchungshaft sitzt.
Im Bereich des Familienrechts ist der Anwalt häufig als Mediator tätig, d.h. er versucht zunächst einmal außergericht- lich, völlig zerstrittene Parteien an den Verhandlungstisch zu bekommen.
Fachanwälte, Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte
Viele Anwälte haben sich wegen der immer komplizierter werdenden Rechtslage auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert. Sie sind entweder Fachanwälte oder Anwälte mit Tätigkeits- bzw. Interessenschwerpunkten.
Insbesondere die Rechtsgebiete
• Arbeitsrecht,
• Mietrecht,
• Familienrecht,
• Wettbewerbs- und Wirtschaftsrecht,
aber auch neue Rechtsgebiete wie IT werden heute häufig von Fachanwälten bearbeitet.
Fachanwaltschaften
Es gibt zurzeit 20 Fachanwaltschaften. Um den Zusatz „Fachanwalt” führen zu dürfen, muss der Anwalt nach dem Besuch eines Fachanwaltslehrgangs (mind. 120 Stunden) Prüfungen vor der Kammer ablegen und nachweisen, dass er in den letzten drei Jahren in „seinem” Fachgebiet eine bestimmte Anzahl von Fällen bearbeitet hat. Ist er geprüfter Fachanwalt, muss er regelmäßige Fortbildungen besuchen. Tätigkeits- bzw. Interessenschwerpunkte kann der Anwalt mit weniger strengen Voraussetzungen benennen – sie haben allerdings auch eine geringere Wertigkeit: Es langt der Nachweis entsprechender Kenntnisse (z.B. durch Veröffentlichungen).
Die Vielfalt der Aufgabengebiete des Rechtsanwaltes erfordert von Ihnen als Fachangestellte die gleiche Flexibilität. Neben dem „Handwerkszeug” – gute deutsche Sprachkenntnisse sowie eine einwandfreie Rechtschreibung – werden von Ihnen zunehmend europäische Sprachkenntnisse erwartet, allen voran Englisch.
Kanzleialltag
Ganz wichtig sind Ihre Fähigkeit und auch die Freude daran, gut mit Menschen jeder Art und Herkunft umgehen zu können! Sie werden sich auch im täglichen, manchmal rasanten Kanzleialltag auf immer wieder neue Fragen einstellen müssen.
Teamarbeit: Die ReNos arbeiten eng mit den Rechtsanwälten und den Notaren zusammen. Ein unentbehrlicher Teil Ihres Teams werden Sie, wenn Sie flexibel reagieren können, gelassen bleiben und belastbar sind!
Verschwiegenheitspflicht
Nicht vergessen: Die Pflichten des Berufsstandes wirken sich auch auf Ihr Berufsbild aus. Auch Sie müssen verschwiegen sein und selbstverständlich auch parteiisch.
Notare und Notarinnen sind Träger eines öffentlichen Amtes. Zu erkennen ist dies z.B. an dem jeweiligen Landesw- appen, das der Notar in seinem Amtsschild führt. Als Träger eines öffentlichen Amtes kann der Notar daher nicht parteiisch für einen Mandanten auftreten, sondern er ist unparteiisch und berät in allen notariellen Angelegenheiten beide Parteien. Er entscheidet also keine Streitigkeiten, sondern er versucht, durch vorvertragliche Erörterungen gerade spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Auch der Notar ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Beteiligten können also auch höchstpersönliche Dinge mit dem Notar besprechen, beispielsweise ein Testament, einen Ehe- oder einen Erbvertrag. Besonders in höchstpersön- lichen Angelegenheiten ermittelt der Notar zunächst den Willen der Beteiligten, er bewahrt unerfahrene Beteiligte vor Nachteilen und versucht vor allen Dingen, den Willen der Beteiligten möglichst zweifelsfrei in rechtlich einwandfreier Form und Sprache niederzulegen.
Hinweis In bestimmten Rechtsfällen schreibt unser Recht zwingend vor, dass man sich an einen Notar wenden muss: Man kann kein Grundstück ohne notariellen Kaufvertrag erwerben. Man kann aber sehr wohl sein Testament privat- schriftlich errichten, dies aber auch vor einem Notar tun.
In Deutschland gibt es noch immer drei Formen des Notariats:
• den hauptamtlichen (Nur-)Notar,
• den Anwaltsnotar,
• den Notar im Landesdienst.
Sie arbeiten eng mit dem Notar zusammen. Zur guten Teamarbeit gehören u.a.:
• gründliche Kenntnisse in den geforderten Rechtsgebieten,
• Kenntnisse der Instrumentarien des Notars, insbesondere seines Berufs- und des Beurkundungsrechts,
• sehr gute Deutschkenntnisse und Spaß am Formulieren!
Liebe zum Detail
Eine gute Notariatsfachangestellte ist bei dem Entwurf der Urkunde beteiligt. Es kann vorkommen, dass Sie stundenlang mit der richtigen Auswahl der Formulierungen beschäftigt sind.
Die Ausbildung als ReNo: ReFa und NoFa
Sollten Sie sich für die kombinierte Form unseres Berufs, Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte, entschieden haben, findet die Ausbildung im Notariat meist in der zweiten Hälfte der Ausbildung statt. Die meisten Prüfungsordnungen schreiben mindestens sechs Monate für die Notariatsausbildung vor.
Sie lernen:
• praktisch Urkunden herzustellen,
• mit der Urkundenrolle und anderen Büchern des Notars umzugehen,
• die Abwicklung eines Grundstückkaufvertrags kennen,
• Grundkenntnisse im Bereich des Handelsregisters, sowie
• die elektronische Datenübermittlung anzuwenden (ohne Verwendung der Signaturkarte des Notars).